Hausgeld und Eigentümerwechsel

Kommt es zum Wechsel des Eigentums an einer Sondereigentumseinheit, egal ob es sich um Wohnungs- oder Teileigentum handelt, müssen Verwaltungen wissen, wer der Gemeinschaft die Beiträge schuldet.

Der Eigentümer, der im Grundbuch steht, ist für die Zahlungen verantwortlich.
Oft wird dennoch auf die Übergabe, den so genannten Nutzen-Lasten-Wechsel, abgestellt, „weil die Eigentümer das so erwarten“. Das widerspricht dem Gesetz, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlungsansprüche der Gemeinschaft gegen den Erwerber bestehen, weil er schlicht noch nicht zu dieser gehört.