Hamburg – Solarpflicht bei Dachsanierungen

Der Hamburger Senat hat die Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen – sogenannte Solarpflicht – bei wesentlichen Dachumbauten auf 2024 vorgezogen.

Der Hamburger Senat hat am 16.4.2024 die Klimaschutzstärkungsverordnung verabschiedet. Die beinhaltet unter anderem Regelungen zur Umsetzung der novellierten Pflichten für Photovoltaik auf Dächern und Stellplatzanlagen. Es gilt eine Mindestbelegungsfläche von 30 Prozent Bruttodachfläche bei Neubau oder Nettodachfläche bei wesentlichen Umbauten des Daches und eine Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen.

(Quelle: www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/18533490/2024-04-16-bukea-klimaschutzstaerkungsgesetz/)