Die Installation von Balkonkraftwerken wird einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen künftig nicht mehr so einfach ablehnen.
Der Bundestag hat am 4.7.2024 in zweiter und dritter Lesung Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht beschlossen, um die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern.
Die sogenannten Steckersolargeräte werden in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter und Eigentümer einen rechtlichen Anspruch haben. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemein-schaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können.
Das Gesetz muss noch am 27.9.2024 den Bundesrat passieren.