Das Bundeskabinett hat am 2.9.2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen nach § 35a Absatz 3 Satz 1 EStG soll ab dem 1.1.2027 von 20 auf 15 Prozent sinken, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro.
Der Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG Haushalt bleibt unangetastet. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen noch zustimmen.