Das neue CO2-Kostaufteilungsgesetz ist komplex und die Umsetzung noch nicht rechtssicher geregelt. Spannend bleibt der aber der wirtschaftliche Aspekt für Eigentümer und Vermieter.
Ab dem 1.1.2028 müssen Vermieter jeweils die Hälfte der Kosten der Gasnetzentgelte und der CO2-Kosten und ab dem 1.1.2029 auch die Hälfte der Kosten des Bioanteils im Brennstoff (bis maximal 30 Prozent Bioanteil) tragen.
(Quelle: Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant | Immobilien | Haufe)