- 5 Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung muss eine Entscheidung für Zentralheizung oder Beibehaltung dezentrale Heizung getroffen werden
(Mitteilung an den Bezirksschornsteinfeger) - Wenn innerhalb der 5 Jahre keine Entscheidung über eine weiterhin dezentrale Heizung getroffen wird, ist man zur vollständigen Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage verpflichtet
- Die Entscheidung zur Zentralisierung kann ganz oder teilweise getroffen werden, Mischlösungen zentral/ dezentral sind also möglich
- Wenn die Entscheidung für Zentralheizung innerhalb von 5 Jahren erfolgt, dann erfolgt eine Fristverlängerung bis zur Fertigstellung der Zentralheizung, längstens jedoch um 8 auf 13 Jahre
- Nach Einbau der Zentralheizung, spätestens 13 Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung: Anschluss aller Wohnungen, die zentral beheizt werden sollen, an die Zentralheizung, sobald sie ausgetauscht werden müssen
- Bei Wohnungen, die weiter dezentral beheizt werden sollen, muss 5 Jahre nach Austausch der ersten Etagenheizung jede neue Etagenheizung die 65 Prozent Vorgabe erfüllen
(Stand Jan 2025)