Heckenrückschnitt: Noch bis Ende Februar möglich

gut zu wissen

Ab dem 1. März bis zum 30. September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind jedoch weiterhin erlaubt, sofern keine Nester vorhanden sind.