Ihr Platz an der Sonne.
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Verwaltung von Miet-, Wohnungs- und Sondereigentum sowie Planung und Durchführung von Sanierungen.
Als Sachverständige werden wir für unsere Kunden für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken tätig und beraten bei Ankauf, Nutzung und Verkauf von Immobilien.
Unser Antrieb.
Im Vordergrund unseres Handelns steht der Mensch – als Geschäftspartner und Mitarbeiter – und unsere Achtung vor Umwelt und Natur. Unsere Zukunft erfordert innovative Lösungen und Begeisterungsfähigkeit kombiniert mit ereignisorientiertem Denken, darin sehen wir die Herausforderung für unser Handeln. Verantwortung für die Aufgabe und ökonomisches Wirtschaften sowie Fairness gegenüber anderen – dafür stehen wir ein.
Was wir machen.

WEG-Verwaltung

Mieten-Verwaltung

Immobilien Wertermittlung
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Wir sind anders.
Die Welt und insbesondere des beruflichen Alltags sind einem permanenten Wandel unterzogen . Wenig ist heute, wie es gestern noch war. Wir haben uns an digitale Treffen und Home-Office gewöhnt und wollen das ein oder andere nicht mehr missen. Wir haben reagiert und uns neu aufgestellt.

kein Büro
Sie möchten sich mit uns treffen, dann kommen wir gerne zu Ihnen oder nennen Ihnen einen geeigneten Treffpunkt.
Ein klassisches Büro mit Empfangs- und/oder Meetingräumen halten wir nicht mehr vor.

Öffnungszeiten
Wir kennen wir keine Öffnungszeiten, sondern stehen Ihnen digital jederzeit und in Präsenz nach Absprache gerne zur Verfügung.

Erreichbarkeit
Digital per E-Mail sind wir permanent online. Wir haben keine Telefonzeiten, sollten wir Ihren Anruf allerdings nicht persönlich entgegennehmen können, dann erreichen Sie unseren Anrufbeantworter. Wir rufen schnellstmöglich zurück.
Aktuelles.
Was wir wichtig finden zu wissen.
Heckenrückschnitt: Noch bis Ende Februar möglich
Ab dem 1. März bis zum 30. September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Hecken,[…]
GEG 2024: Neues Infoportal liefert Orientierung
Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Insbesondere beim Einbau[…]
Was tun im Notfall.
Ein Notfall liegt nur dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht. Ist dies nicht der Fall, ist eine Meldung am nächsten Tag ausreichend.
Liegt ein solcher Notfall vor?
lebensbedrohliche Situation?
bitte die Feuerwehr bzw. den Notarzt
Telefon: 112
eingebrochen?
informieren Sie bitte umgehend die Polizei
Telefon: 110
was anderes?
Außerhalb der normalen Arbeitszeiten und an den Feiertagen erreichen Sie die in Ihren Häusern aushängenden technischen Notdienste, die sie bitte selbst anrufen.