Winterdienst in Hamburg

Der Winterdienst obliegt je nach Art der öffentlichen Wege entweder der Stadtreinigung Hamburg oder den Grundeigentümern bzw. den von ihnen ggf. beauftragten Firmen.

Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Hamburgischen Wegegesetz (§§28 und 31 HWG) und ist Basis für die Aufrechterhaltung der Mobilität und Sicherheit der Bürger in den Wintermonaten.

Alle Informationen zu den Räum- und Streupflichten finden Sie im Winterdienstflyer der Stadt Hamburg.