„Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlichrechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.“
Quelle: §3 Abs. 4 ImmowertV
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„Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlichrechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind.“
Quelle: §3 Abs. 4 ImmowertV