Schlagwort: Kappungsgrenze
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Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein
Ab Mai 2024 wird in 62 Kommunen in Schleswig-Holstein die Kappungsgrenze wieder eingeführt. Mieterhöhungen sind dann wieder auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Schleswig-Holstein macht von der Möglichkeit Gebrauch, in Gebieten mit Wohnraumknappheit die Kappungsgrenze abzusenken. Die Rechtsverordnung der Landesregierung tritt am 1.5.2024 in Kraft tritt und gilt für fünf Jahre. Die Absenkung der…