Wenn Sondereigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen.
Dies geht aus einer aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (BGH, V ZR 139/23).
Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Grundsätzlich gehören die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften und müssen von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden.
Die Gemeinschaft kann allerdings auch eine abweichende Kostenverteilung beschließen.