Ende 2021 ist das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) in Kraft getreten. Verbrauchern wurde damit zum ersten Mal ein Recht auf schnelles Internet zugesprochen. Außerdem wurde die generelle Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung abgeschafft. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob Signale über Hausverteilanlagen aus Kupfer-, Koaxialkabeln oder via Glasfaser übertragen werden. Gemeinschaftliche Sat-Anlagen sind nach dem neuen Gesetz auch nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar. Für Bestandsimmobilien hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist geschaffen.
Erst ab dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten für Bestandskunden nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden.