WEG-Verwaltung

Leistungen der WEG-Verwaltung
(Auszug)

  • Kaufmännische Verwaltung
    • Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
    • Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen Überwachung der Hausgeldzahlungen und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft einschl. Einleitung ggf. notwendiger Mahnverfahren
    • Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrücklage
    • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
    • Aufstellen eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
    • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums
  • Instandhaltung und Instandsetzung
    • Abwicklung von Schadensfällen
    • Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
    • Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
    • Vergabeverhandlung und Beauftragung
    • Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
    • Rechnungsprüfung und -ausgleich
    • Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen
    • Abschluss notwendiger Versicherungen
  • Allgemeine Verwaltertätigkeit
    • Durchführung von Eigentümerversammlungen
    • Intensive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat bzw. Vertretern der Eigentümergemeinschaft
    • Beratung der WEG bezüglich Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Energiesparmaßnahmen
    • Durchsetzung der Hausordnung
    • Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss-Sammlung, Versammlungsniederschrift, gerichtl. Entscheidungen, Pläne, Schließscheine, etc.) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
    • Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
    • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
    • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hausmeister, Hausreinigungskräfte, etc.)
    • Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
    • Abschluss und Kündigung der, gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, abzuschließenden Versicherungen
    • Regelmäßige Hausinspektionen
    • Enge Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
    • Überwachung der Hausmeisterleistungen
    • Erstellung eines Instandhaltungsplans
    • Umsetzung behördlicher Auflagen
    • Beauftragung von Sachverständigen mit den notwendigen regelmäßigen Überprüfungen, z.B. nach Hausprüfordnung
    • Verkehrssicherungspflicht