„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Aus der Definition ist ersichtlich, dass der Begriff „Verkehrswert” ein Synonym für „Marktwert” ist.
Verkehrswertgutachten können für verschiedene Zwecke erstellt werden:
- Plausibilisierung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen
- Bewertungen im Zusammenhang mit Enteignungen
- Wertermittlung bei Erbschaftsauseinandersetzungen
- Bewertung von Schenkungen