Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in § 558 Abs. 2 BGB definiert. Demnach wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den üblichen Entgelten, […]
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in § 558 Abs. 2 BGB definiert. Demnach wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den üblichen Entgelten, […]