Im Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG) ist das Teileigentum in Abgrenzung zum Wohnungseigentum klar definiert: „Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines […]
Im Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG) ist das Teileigentum in Abgrenzung zum Wohnungseigentum klar definiert: „Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines […]