Die Pflicht des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Nr.3 WEG beschränkt sich bei Baumängeln darauf, diese festzustellen, die Wohnungseigentümer […]
Die Pflicht des Verwalters gemäß § 27 Abs. 1 Nr.3 WEG beschränkt sich bei Baumängeln darauf, diese festzustellen, die Wohnungseigentümer […]