Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter und Verwalter, künftig fernauslesbare Geräte zur Verbrauchserfassung einzusetzen und die Bewohner unterjährig zu ihrem aktuellen Verbrauch zu informieren.
Das Ziel: Wer informiert ist, geht sparsamer mit Energie um
Die neuen Vorgaben sollen Wohnungsnutzer dabei unterstützen, ihren eigenen Energieverbrauch einfacher zu verfolgen, Einsparpotenziale zu erkennen und ihr Verbrauchsverhalten anzupassen.
Was Sie bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) beachten müssen
- Die Pflicht gilt ab 2022 für Wohnungen, in denen bereits fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind.
- Die Mitteilung muss künftig weitere Informationen enthalten, wie beispielsweise zum Brennstoffmix, zu den entstandenen Treibhausgasemissionen oder den erhobenen Steuern. Verpflichtend sind zudem der Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums sowie der Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer.
- Die UVI muss so zugänglich sein, dass der Nutzer nicht danach suchen muss: per Brief, E-Mail oder über ein Webportal.