Nach der Einführung der Gaspreisbremse für Gas- und Fernwärmekunden können auch Haushalte, die mit Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von starken Preissteigerungen betroffen sind. Ähnlich wie bei der Strom- und Gaspreisbremse sollen betroffene Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, sofern sie durch die Energiekrise erhebliche Mehrkosten hatten.
Um diese Unterstützung zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass mindestens das Doppelte des im Jahr 2021 geltenden Referenzpreises bezahlt wurde. Dabei ist nicht der individuelle Beschaffungspreis ausschlaggebend, sondern die Kosten im Vergleich zum Durchschnittspreis des Jahres 2021.