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BGH: Selbstbeteiligung geht zu Lasten aller Wohnungseigentümer

Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21
Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022135.html?nn=10690868

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