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Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentums­wohnungen oder für das Abteilen von Gewerbe­einheiten) benötigen Sie als Grundstückseigentümer/in oder Erb­bau­berechtigte/r nach dem „Gesetz über das Wohnungs­eigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)“ eine Bescheinigung über die Abgeschlossen­heit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit.

Diese Abgeschlossen­heits­bescheinigung wird von der Bauaufsicht ausgestellt.

Zweck des Aufteilungs­plans ist es, die Grenzen des Sondereigentums und des Gemein­schafts­eigentums klar und interpretations­frei aufzuzeigen. Zusätzlich zum Sonder- und Gemeinschafts­eigentum können privatrechtlich Sonder­nutzungs­rechte durch die jeweiligen Eigentümer erworben werden. Die Sonder­nutzungs­rechte müssen in der Abgeschlossen­heits­erklärung aber nicht berücksichtigt werden.

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